Abschlussprüfung Gleisbau

Termine, Qualifikationsbereiche und Dauer der Prüfungen – das Wichtigste rund um die Abschlussprüfungen für EFZ oder EBA auf einen Blick.

Zeigen Sie, was Sie draufhaben! Beim Qualifikationsverfahren wird geprüft, ob Sie über die Kompetenzen im Beruf verfügen, welche der Bildungsplan definiert. Das bedeutendste Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung am Ende der beruflichen Grundbildung.

Informationen QV 2025

Die schriftlichen / mündlichen Abschlussprüfungen 2025 finden in der Zeit vom 28. April bis 02. Mai 2025 statt. Die praktische Arbeiten in der Zeit vom 28. April bis 13. Juni 2025. Weitere Informationen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Aufgebote

Für die Abschlussprüfungen erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten rechtzeitig ein detailliertes Aufgebot mit allen notwendigen Informationen.

Gesamtnote

Das Resultat der Abschlussprüfung ist ein Teil der Gesamtnote. Die Basis dazu legen die Lernenden während der gesamten Lehrzeit im Unterricht an der Berufsfachschule, in den überbetrieblichen Kursen sowie während der praktischen Arbeiten im Lehrbetrieb.

Die Gesamtnote setzt sich folgendermassen zusammen:

  • Erfahrungsnoten
  • Vertiefungsarbeit in Allgemeinbildung
  • Schlussprüfung in Allgemeinbildung (fällt bei EBA und Zusatz-/Zweitausbildung weg)
  • Schlussprüfung in berufsspezifischen Kompetenzen
  • Schlussprüfung in berufsübergreifenden Kompetenzen
  • mündliche Prüfung in berufsspezifischen Kompetenzen
  • praktische Arbeit

Berechnet wird die Gesamtnote schliesslich wie folgt:

EFZ

  • praktische Arbeit: 40%
  • Berufskenntnisse - schriftliche und mündliche Schlussprüfungen: 20%
  • Berufskenntnisse und überbetriebliche Kurse - Erfahrungsnote: 20%
  • Allgemeinbildung - Erfahrungsnote, Vertiefungsarbeit und Schlussprüfung: 20%

EBA

  • praktische Arbeit: 40%
  • Berufskenntnisse - schriftliche und mündliche Schlussprüfungen: 20%
  • Berufskenntnisse und überbetriebliche Kurse - Erfahrungsnote: 20%
  • Allgemeinbildung - Erfahrungsnote und Vertiefungsarbeit: 20%

Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:

  • der Qualifikationsbereich «praktische Arbeit» mindestens mit der Note 4 bewertet wird; und
  • die Gesamtnote mindestens 4 beträgt.
Wer das Qualifikationsverfahren erfolgreich absolviert, erhält das eidgenössischen Berufsattest EBA oder das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ. 

Praktische Abschlussprüfung

Der Qualifikationsbereich, der mit Abstand am meisten Zeit in Anspruch nimmt, ist die praktische Arbeit. Hier werden die Lernenden auf der Gleisanlage im Campus Sursee mit verschiedenen Aufgaben aus dem Berufsalltag konfrontiert.

Und das sieht dann beispielsweise so aus:

Die besten praktischen Arbeiten pro Beruf werden mit einem speziellen Preis ausgezeichnet. Dies geschieht an der Abschlussfeier für Absolventinnen und Absolventen, welche das Qualifikationsverfahren mit einer Ehrenmeldung – also einer Gesamtnote von
mindestens 5,4 – abgeschlossen haben.

Schriftliche und mündliche Abschluss­prüfungen

Die schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen finden in der Woche vom 28. April bis 2. Mai 2025 statt.

Vertiefungsarbeit

Im letzten Lehrjahr verfassen die Lernenden der BFS Verkehrswegbau eine schriftliche Arbeit zu einem Thema, welches sie selber auswählen und von der Lehrperson bewilligt wird. Bei dieser Arbeit geht es vor allem um Originalität, Aktualität des Themas, Qualität und Engagement der Lernenden. Diese Kriterien werden entsprechend bewertet. Bewertet werden der Inhalt und die Gestaltung sowie die abschliessende Präsentation vor der Klasse.

Die besten Arbeiten werden speziell ausgezeichnet und an der Abschlussfeier für Lehrabsolventen mit Ehrenmeldung vorgestellt.

Zeugnisse und Noten

Im Fachunterricht und in den überbetrieblichen Kursen werden die Leistungen regelmässig geprüft und benotet.

Jeweils am Ende des Semesters werden Zeugnisse erstellt, welche auf Sephir eingesehen werden können. Die Zeugnisse zeigen den Lernenden, wo sie leistungsmässig stehen. Zudem sind die Semesterzeugnisse Teil des Qualifikationsverfahren und werden an die Gesamtnote angerechnet.

Die überfachlichen Kompetenzen werden mit Kompetenzrastern (Selbst- und Fremdeinschätzung) während der Ausbildung beurteilt und gefördert.
Weitere Information zu den Kompetenzrastern finden Sie auf den Ausbildungsübersichten.