Ausbildungen im Verkehrswegbau  

Für ein ressourcenarmes Land wie die Schweiz ist Bildung ein wertvolles Gut. Bildung vermittelt Lernenden Wissen und Fähigkeiten und macht sie damit zu gefragten Fachkräften. Auf diese ist der Verkehrswegbau nicht nur heute, sondern auch künftig stark angewiesen.

Berufliche Grundbildung

Zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz entscheiden sich für eine berufliche Grundbildung und steigen damit gut ausgebildet in den Arbeitsmarkt ein.

Eine 2-jährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) ermöglicht überwiegend praktisch begabten Jugendlichen einen anerkannten Abschluss. Im Verkehrswegbau sind das die Berufe Strassenbaupraktiker/in, Grundbaupraktiker/in, Gleisbaupraktiker/in, Industrie- und Unterlagsbodenbaupraktiker/in sowie Steinsetzer/in.


Bei einer 3-jährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) erwerben die Lernenden Qualifikationen, welche ihnen die selbstständige Ausübung eines bestimmten Berufs ermöglichen. Beispielsweise Strassenbauer/in, Grundbauer/in, Gleisbauer/in, Industrie-und Unterlagsbodenbauer/in oder Pflästerin/Pflästerer.

Wie lange dauert die Ausbildung an der BFS Verkehrswegbauer? Und wie viele Lektionen Fachkurse und überbetriebliche Kurse sind pro Lehrjahr vorgesehen? Die Antworten liefern unsere Stundenpläne und Lektionentafeln.

Anschluss­bildung

Die BFS Verkehrswegbauer bietet EBA-Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss in das 2. Lehrjahr der entsprechenden EFZ-Ausbildung einzusteigen. Während einer Woche werden die Jugendlichen dabei gezielt auf die EFZ-Ausbildung vorbereitet.

Zweit- oder Zusatz­ausbildung

Die Berufe im Verkehrswegbau mit EFZ-Abschluss können auch mit einer verkürzten 2-jährigen Ausbildung erlernt werden. Dieser Weg steht Personen offen, welche bereits über ein EFZ verfügen. Bei der Zweit- oder Zusatzausbildung besuchen Sie nur noch die Fachkurse in der Berufskunde sowie die überbetrieblichen Kurse während rund 17 Wochen.

Nachholbildung

Diese verkürzten Lehrgänge stehen Personen offen, welche mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Zudem muss bei einer Nachholbildung zwingend ein Testtag besucht werden. Dabei wird bei den Kandidatinnen und Kandidaten ihre Sprachkompetenz in Deutsch geprüft. Ein «Basic Check Praxis» ist nicht erforderlich.

Testtage Nachholbildung

Die nächsten Testtage:

Di. 30. Januar 2024, 8.30 Uhr bis ca. 11.00 Uhr

Di. 7. Mai 2024, 8.30 Uhr bis ca. 11.00Uhr

Di. 18. Juni 2024, 8.30 Uhr bis ca. 11.00 Uhr

Die neuen Daten im 2024 / 2025 werden per Ende 

August 2024 veröffentlicht.

Unterricht an der BFS Verkehrswegbauer

Unterrichtszeiten

Montag

10.00 Uhr – 11.30 Uhr
12.30 Uhr – 17.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag

08.00 Uhr – 11.30 Uhr
12.30 Uhr – 17.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr – 11.30 Uhr
12.30 Uhr – 14.45 Uhr

Fachkurse

Als Fachkurs wird der schulische Unterricht bezeichnet. Dabei werden Themen der Allgemeinbildung und der Berufskunde behandelt und vertieft.

Überbetriebliche Kurse

In den überbetrieblichen Kursen (üK) erwerben die Lernenden grundlegende praktische Fertigkeiten, welche ihre Ausbildung in Betrieb und Berufsfachschule ideal ergänzen. Der Besuch der üK ist obligatorisch.

Die Steinsetzer EBA und Pflästerer EFZ besuchen ihre üK im Ausbildungszentrum des Verbands Schweizer Pflästerermeister VSA in Alpnach.

Digitalisierung

Ob Apps für das Smartphone, E-Mail oder Social Media – die Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) bestimmt unseren Alltag zunehmend. Diese Entwicklung macht auch in der Ausbildung im Verkehrswegbau nicht halt. Darum wollen wir von der BFS Verkehrswegbauer die Chancen nutzen, welche die ICT bietet und setzen neue Lehr- und Lern-Formen im Unterricht ein. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Lernenden einen persönlichen Laptop mitbringen.

Urlaub oder Dispens vom Unterricht

Der Besuch der Fachkurse und der überbetrieblichen Kurse an der BFS Verkehrswegbauer ist obligatorisch. Für die Ferienplanung bitte das Schuljahresprogramm berücksichtigen. Unterrichtsdispensen werden nur in Ausnahmefällen erteilt.

Als bewilligungsfähige Absenzen gelten beispielsweise:

  • Dokumentierte unvorhersehbare Absenzen wie Unfall, Krankheit, Todesfall sowie Störungen auf dem Netz des öffentlichen Verkehrs, welche belegt werden können
  • aussergewöhnliche Ereignisse in der Familie
  • Aufgebote für den Militär-, Zivilschutz- oder Feuerwehrdienst
  • hohe religiöse Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
  • geschäftliche Einsätze, wenn der Lehrbetrieb damit bei ausserordentlichen Ereignissen ein enormer Schaden abwenden kann
  • Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit gemäss OR
  • andere vom Geschäftsführer BFS Verkehrswegbauer anerkannte besondere Umstände

Grundsätzlich sind die Gesuche mit dem offiziellen Formular mindestens zwei Wochen vor dem entsprechenden Termin einzureichen. Für eine Dispensation braucht es zwingend die Unterschriften der Berufsbildner im Lehrbetrieb und der bevollmächtigten Person der BFS Verkehrswegbauer.

Förderangebote

Schulische Angebote

Für Lernende, welche nebst dem Unterricht eine Unterstützung beanspruchen, bietet die BFS Verkehrswegbauer eine zusätzliche schulische Begleitung an. Diese findet während den Blockkursen statt und gilt für Berufskunde und den allgemeinbildenden Unterricht. Der Besuch ist freiwillig, es braucht auch keine Anmeldung.

Lernförderung

Für Lernende mit Lerndefiziten oder Lernschwierigkeiten bieten wir einen halbwöchigen Lernförderungskurs an. Unter Lerndefiziten verstehen wir Rückstände bei den Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen. Das Angebot orientiert sich am Bedarf der Lernenden. Für den Besuch einer Lernförderung braucht es zwingend eine Anmeldung. Die Kursdaten sind im Schuljahresprogramm festgelegt.