Die Ausbildungen
Je nach Vorwissen und Erfahrung sind unterschiedliche Ausbildungen möglich. Jugendliche, die eben die Sekundar- oder Realschule abschliessen, absolvieren eine 3-jährige Grundausbildung EFZ oder eine 2-jährige Grundausbildung EBA.
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3-jährige Grundausbildung EFZ
Strassenbauer, Grundbauer, Gleisbauer, Pflästerer, Industrie-/Unterlagsbodenbauer Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 15 Jahren und ein Sekundar- oder Realschulabschluss.
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2-jährige Grundbildung EBA
Strassenbaupraktiker, Grundbaupraktiker, Steinsetzer, Industrie-/Unterlagsboden-baupraktiker Voraussetzung sind ein Mindestalter von 15 Jahren und ein Realschulabschluss.
Verkürzte Lehrgänge zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis im Verkehrswegbau stehen Personen offen, die bereits ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis besitzen (Zweit- oder Zusatzausbildung) oder über genügend Berufserfahrung verfügen (Nachholbildung).
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Zweitausbildung
zum Strassenbauer, Grundbauer, Gleisbauer, Pflästerer oder Industrie-/Unterlagsbodenbauer In 2 Jahren zu einem eidgenössischen Fähgikeitsausweis EFZ im Berufsfeld Verkehrswegbau. Voraussetzung ist ein Lehrabschluss mit EFZ.
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Zusatzausbildung
zum Strassenbauer, Grundbauer, Gleisbauer, Pflästerer oder Industrie-/Unterlagsboden-bauer In 1 Jahr zu einem eidgenössischen Fähgikeitsausweis EFZ in zweiten Beruf im Verkehrswegbau. Zum Pflästerer dauert es 2 Jahre.
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Nachholbildung
zum Strassenbauer, Grundbauer, Gleisbauer, Pflästerer oder Industrie-/Unterlagsboden-bauer In 2 Jahren zu einem eidgenössischen Fähgikeitsausweis EFZ im Berufsfeld Verkehrswegbau. Voraussetzung sind mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.